Hallo zusammen,

Ich hab eine dringende Frage, da ich mein Prüfungsamt und auch das Servicecenter/Studienabteilung nicht erreiche. 

Folgende Situation: Ich hab mich verkalkuliert und werde die Bachelorarbeit aus Zeitgründen nicht schaffen. Verlängerung ist eventuell möglich, da ich in den letzten 6 Monaten 2 Todesfälle hatte, einer davon mein Elternteil vor etwa einem Monat. Das erfahre ich vom Prüfungsamt, wenn ich die denn mal erreiche. Prinzipiell ist auch ein Nichtbestehen erstmal kein Problem, es gibt einen Zweitversuch, den ich nach meiner Trauerphase antreten kann. Mein Problem ist Folgendes: Ich hab logo nicht damit gerechnet und mich vorläufig für den Master beworben und bin vorläufig immatrikuliert. Da ich die Bestätigung der BA ja nicht pünktlich einreichen kann, gehe ich mal davon aus, dass ich da exmatrikuliert werde oder es vorläufig selber machen kann. Würde das bedeuten, dass ich für den Master komplett gesperrt bin (Ich hab mich für den BA noch nicht exmatrikuliert, also den Abschluss sollte ich wohl machen dürfen?) und damit auch nach dem Zweitversuch mich nicht mehr drauf bewerben kann? Kennt sich jemand mit vorläufiger Immatrikulation aus? Ich hab bis jetzt noch keine Leistungen im Master erbracht und verliere bei freiwilliger Exma ja auch keinen Prüfungsanspruch oder?

Vielen Dank für eure Antworten!