Hi nochmal,
@ RHWWW: Also den ANtrag habe ich gestellt, aber so schnell geht das mit der Bescheinigung wohl nicht. Habe ja noch gar keinen Bescheid vorliegen, OB ich überhaupt Leistungen bekomme, da ich unter 25 und somit meine Eltern evt. unterhaltspflichtig sein könnten, was ich jedoch weniger glaube, dass es zutrifft.
Ich bin jedoch NICHT verpflichtet, mich ab 1.8. wieder privat zu versichern, da, wie "kluetje" schon gesagt hat, an einen Monat automatisch noch "nachversichert" ist (Pflicht auf weiterführende Leistung oder so nennt sich das), hat mir gestern auch jemand von der GKV gesagt.
Außerdem bin ich auch ÜBERHAUPT NICHT verpflichtet, wieder in die PKV zu gehen, da ich, wie mir gestern ein Angestellter des Sozialamtes mitteilte, Kraft Gesetzes pflichtversichert bin, da ich ja vorher auch pflichtversichert war, das heißt im Klartext:
Die gesetzliche Krankenkasse DARF mich nicht "rausschmeißen", auch wenn sie's vielleicht gern machen würden. Aber in Deutschland besteht Versicherungspflicht und daher ist das Einzige, was mir passieren kann, dass ich überbrückungsweise ein paar Monate den GKV-Beitrag selber leisten muss, wobei ich dann noch immer nicht "freiwillig versichert" sondern pflichtversichert bin.
Danke trotzdem für die Antwort!
Falls jemand noch was anderes weiß, gerne heraus damit ;-)