Hallo  

Ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir helfen.

Zu meiner Frage: meine Freundin studiert mit mir im 2. Semester in Bayern Jura. Sie hat bis jetzt nur eine Klausur in Strafrecht geschrieben ( 1.Semester) und diese nicht bestanden. Sie ist fast nie in dieVorlesungen gegangen, weil sie einen Job gefunden hat und auch noch viele andere Dinge macht. Jetzt ist sie im zweiten Semester und hat sich nur für eine Klausur angemeldet, für die Zwischenprüfung in Rechtsökonomik- ist ein Grundlagenfach. Jetzt bereut sie es aber irgendwie, da sie sich nicht für die Abschlussklausuren/ Zwischenprüfungen in Strafrecht, Grundrechte und Schuldrechte angemeldet hat und diese somit nicht mitschreibt. Sie hat sich in den Semesterferien vorgenommen konzentriert die Fächer zu lernen! Und zwar nur zu lernen, sie wird in der Zeit auch nicht arbeiten oder so. Sie befürchtet aber, dass es nichts bringt und dass sie eventuell exmatrikuliert wird, weil sie nur zwei klausuren bis jetzt geschrieben hat. Kann sie exmatrikuliert werden? und falls nicht, ab wann wird man denn exmatrikuliert  

Danke im voraus :)