Die Klageschrift geht ja in Normalfall ans Gericht, deswegen sollte sie normalerweise in einfacher Ausführung reichen (Ich bin mir da beim Zivilrecht aber nicht 100% sicher, aber das sollte dein Anwalt ja im Normalfall wissen).
Anlagen müssen, aber immer in 3facher Ausführung eingereicht werden (egal bei welchem Verfahren), weil Richter und Beklagter die Anlagen ja auch brauchen, um das Verfahren zu führen.