Hallo,

ich hoffe jemand da draussen kann mir weiterhelfen. Wir haben die Situation, dass wir auf eine gemeinsamme Grenzmauer einen Stabzaun errichten wollen, da das Nachbargrundstück ca. 80 cm tiefer liegt. Ein ganz kurzes Gespräch mit einem ganz knappen Satz, bevor ich meine Idee unterbreiten konnte, endete mit dem Satz " auf die Mauer wird kein Zaun gebohrt., alles was gesetzlich erlaubt ist darf ich machen" ! In dieser Situation erübrigt es sich, zusammen bei einem Kaffee darüber zu reden :-( Im Nachbarschaftsrechtgesetz konnte ich nur herauslesen, dass ich den Nachbar zu informieren habe, bevor ich einen Zaun stelle. Jetzt ist meine Frage, darf ich in meine Hälfte der insgesammt ca. 18cm starken Mauer Löcher für Winkelprofile zur Befestigung eines Zaun bohren, solange ich auf meiner Mauerhälfte bleibe? Vom Gefühl her denke ich schon, bin mir aber unsicher. An einem Nachbarschaftsstreit habe ich keine Interesse, aber nicht nur er hat Rechte und mir würde die Anbringung des Zaunes leichter fallen. Ich freue mich von jemanden zu hören

danke, Grüße

Nicki