Im Islam besteht die Trauung aus Frage und Antwort mit bestimmten voraussetzungen.
D.h. Der Mann Fragt:
Möchtest du mich Fragen, auf die Art und Weise die Gott erlaubt hat, und der Prophet Mohamad SAAWS ausgeübt haben.
Die Frau antwortet auf die gleiche Art und Weise, : ja ich möchte dich heiraten auf Gott erlaubt hat usw.
Voraussetzungen:
- Die Anwesenheit eines "Wali" der Frau, d.h Ihr Vater, Bruder, Onkel , Grossvater. Es gibt hier viele Ausnahme falls die Frau keinen "Rechtsvertreter "hat.
- 2 Zeugen: männlich , volljährig, manche Meinungen auch über 21.
- Die Frau ist nicht verheiratet. Oder hat schon 3 Regelblutungen nach einer Scheidung oder der Tot ihres Mannes(Falls Witwe)
- Selbstverständlich muss die Absicht eine Dauerhafte Ehe durchzuführen, mit entsprende Rechte und Pflichte.
Die Anwesenheit eines Hoca, Imam oder selbsternannte Standesbeamte ist nicht erforderlich, wird noch aus traditionellen Grünfen praktiziert, hat aber mit dem Islam nichts zu Tun.
- Diese Ehe hat vor dem deutschen Staat keine juristische Wirkung, z.b falls zu einer Scheidung kommt. Die Trauung bei einem Hoca/Imam ebenso. Die Imame behaupten manchmal was anders um die Gebühren dieser Trauung zu kassieren.
Die Trauung erfordert ebenso kein Meldebescheinigung, oder Aufenthaltsbescheinigung, dies ist eine Auflage vom Staat, für die Durchführung einer Relegiösen Trauung, die aber nicht anerkannt wird.....paradox.
Also wenn ihr islamisch heiraten wollt, braucht ihr keine Hoca, ihr könnt das im Rahmen der Familie/Freunde machen, und beim Standesamt anmelden, für die Anerkennung in Deutschland.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.