Guten Tag, ich habe ein kleines Problem mit einem eBay Kleinanzeigen Käufer. Ich schildere einfach mal die Situation. Ich habe eine defekte Spülmaschine verkauft, so auch deklariert, von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen, als Privatverkauf gekennzeichnet und "keine Rückgabe" angegeben. Herr A hat sie gekauft, vor Ort angeschaut und abgeholt. Er ist Bastler und wollte sie reparieren. Am nächsten Tag beschimpft er mich, dass ich ihm eine defekte Spülmaschine verkauft habe. Vermutlich ist wohl noch etwas anderes beim Transport oder bei seiner Bastelei kaputt gegangen, sodass die Maschine nun nicht mehr zu reparieren ist. Nachdem ich ihn bei Kleinanzeigen nach den Beschimpfungen blockiert habe, stand er heute plötzlich vor der Tür mit der Spülmaschine und hat mich wieder beschimpft. Ich sagte ihm, das bei Kauf alles wie angeboten auch verkauft wurde und ich den Artikel nicht zurücknehme und er natürlich auch kein Geld bekommt. Es hat sich hochgeschaukelt, sodass ich die Polizei einschalten wollte. Da ist er in sein Auto gesprungen. Ich habe noch hinterher gerufen, er solle die Spülmaschine wieder mitnehmen. Hat er aber nicht. Und weg war er. Jetzt steh ich da mit der Spülmaschine.

Nun zu meiner Frage: Kann ich die Spülmaschine entsorgen oder gibt es hier irgendein Gesetz was besagt, dass ich es bereit halten muss, falls er wieder kommt. Hat er irgendwelche Ansprüche? Vielen Dank schon mal für die Antwort.