Wir haben einen Gewerbebetrieb (Restaurant). Nun wurde uns 21.11. durch einen Aushang von der ausführenden Firma im Treppenhaus mitgeteilt, dass Wasser und Abwasser für heute UND morgen in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr abgestellt wird. Nach Rücksprache mit der ausführenden Firma, sagte uns diese, dass wir uns bei Fragen an die Hausverwaltung wenden sollen. Bei Rückfragen bei der Hausverwaltung sagte uns diese, da dringliche Arbeiten ausgeführt werden müssen, die vor einigen Wochen nur provisorisch gerichtet wurden und jetzt aber die fachmännische Sanierung stattfinden müsste. Auf meine Frage ob das nicht hätte auch vor 1-2 Wochen mitgeteilt werden können, sagten die "Nein, das wäre jetzt plötzlich dringlich". Wir als Restaurant müssen von jetzt auch gleich Reservierungen absagen, können den Betrieb erst 6 Stunden später öffnen, können unseren Gästen nicht vorher Bescheid geben,etc. da wir ohne Wasser den Restaurantbetrieb nicht führen dürfen. Und das auch noch für 2 Tage. Ist da rechtlich zulässig? Können wir Mietminderung gelten machen oder eventuell Schadensersatzansprüche? Oder sind uns hier die Hände gebunden und wir müssen das einfach hinnehmen? Sind für jeden fundierten rechtlichen Hinweis dankbar. N.St.