Hallo! Ich besuche die 10. Klasse eines Gymnasiums in Bayern. An einem Tag in der Woche haben wir von 8.00 Uhr bis 16.15 Uhr Unterricht, wobei zwischen 14.00 Uhr und 14.45 Uhr eine Mittagspause vorgesehen ist. Da wir nun an diesem Wochentag nach 14.45 Uhr planmäßig Schwimmunterricht haben in einem Bad, das weit von der Schule entfernt liegt, hat der Direktor für unsere Klasse eine Sonderregelung erlassen: Für den Weg zum Schwimmbad (mittels eines bestellten Busses) müssen wir einen Großteil unserer Pause opfern, der Unterricht beginnt planmäßig nun um 14.20 Uhr, was dann einer Mittagspause von gerade noch 20 Minuten entspricht. Meine Frage ist, ob eine solch kurze Mittagspause mit schul-bzw. arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften vereinbar ist. Falls nein, bitte nennen Sie mir den entsprechenden Paragraphen im (Gesetzes-)Text, der solhe Regelungen untersagt, damit ich beim Schulrektor schriftlich Beschwerde einlegen kann. Vielen Dank im Vorraus.