Hallo! Ich bin seit einigen Monaten mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Nebenerwerb selbstständig. Aktuell läuft es im Job nicht mehr rund und ich plane nun, meinen Vollzeit Job zu kündigen und mit der Zeit aus meinem Nebengewerbe einen Hauptberuf zu machen.

Meine Frage ist nun: Bin ich nach 6 Jahren Arbeit dazu berechtigt, trotz einem schon bestehenden Nebengewerbe Arbeitslosengeld 1 zu beantragen und zu erhalten? Wenn nicht, gibt es eine Möglichkeit, dass ich wenigstens sozialversichert bin, ohne alles selbst zahlen zu müssen?