Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund meiner Unwissenheit,dass das BW-Ticket der DB erst ab 09:00 des Geltungstags gültig ist, wurde mir heute morgen um 08:00 bei einer Fahrscheinkontrolle eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt. Ich bin Medizinstudent im 10. Semester und stehe kurz vor meiner Approbation. Da das "Erschleichen von Leistungen" eine Straftat darstellt, macht sich in mir die Befürchtung breit,dass es Schwierigkeiten mit meiner Approbation geben wird. Vor diesem Ereignis bin ich noch nie strafrechtlich aufgefallen. Werden sich für mich nun Probleme auftun,oder nicht und wenn ja,wie soll ich weiter fortfahren?

Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.