Auto wirtschaftlichem Totalschaden gekauft. Keine Regulierung bei Unfall?

Hallo,

ich bin gerade leider ziemlich überfragt bei unserem Problem.

Wir haben ein Auto für 950€ gekauft, wo die Stoßstange kaputt war und das Blech darunter leicht verbogen.

Danach haben wir ca. 600€ in neue Stoßstange, Zahnriemen, kleinere Reparaturen und Auspuff etc. investiert.

Nun ist meiner Frau ein Mann vorne links reingefahren. Wir waren beim Gutachter, Gutachten belief sich auf ca. 1800€ brutto. Nach hin und her überlegen wollten wir uns den Nettobetrag, ca. 1600 auszahlen lassen.

Nun kam ein Brief von der Versicherung, dass der Wagen als wirtschaftlicher Totalschaden gelistet ist und die Versicherung sich den Wagen ansehen will.

Beim Kauf war davon keine Rede, im Vertrag steht unter Schäden nur: Stoßstange hinten.

Außerdem besteht der Unfallverursacher zumindest auf eine Teilschuld, obwohl der Polizist vor Ort ihm mehrfach ausdrücklich deutlich gemacht hat, dass er die alleinige Schuld hat. Leider war meine Frau alleine, bei der Gegenseite war die Frau dabei, welche sich aber absolut rausgehalten hat.

Ich habe recherchiert, jedoch widersprüchliche Angaben gefunden.

Haben wir nun nur Anspruch auf den damaligen Restwert (Vorbesitzer) des Autos?

Hätte mir der Vorbesitzer den Wagen für 950€ verkaufen dürfen (Beim wirtschaftlichen Totalschaden wird der Restwert ja wahrscheinlich geringer sein - 13 Jahre alter Kleinwagen). Könnte ich den Verkauf rückabwickeln?

Hätte ich zumindest Anspruch auf eine Reparatur?

Wenn ich mangels Anwalt und geringem Streitwert auf eine Abwicklung verzichte, muss ich dann auch das Gutachten bezahlen bzw. kommen weitere Kosten auf mich zu im Fall einer Teilschuld bzw. 50%-50% (Gerichtskosten etc.)?

Soll ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung überhaupt mein Auto anschauen lassen?

Vielen Dank

Unfall, Autoversicherung, Recht, wirtschaftlicher Totalschaden, Auto und Motorrad
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