![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
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Die ersten 20 Artikel beschreiben die wichtigsten - Grundrechte - des Grundgesetzes (bzw. der deutschen Verfassung).
Darunter auch Menschenrechte, Staatsbürgerrechte etc. (siehe im GG selbst) und dient als Grundlage bzw. Richtungsweiser für alle anderen Gesetze. Sie gelten uneingeschränkt für jeden und für das komplette deutsche Volk für ein vereintes Europa und den Frieden in der Welt.