festival rocco del schlacko 14.8 16. Gewaltandrohung durch Kopfnuss, Beleidigung als asoziales Pack und unter Gewaltandrohung Herausnahme der Flaschen incl eines eigenen Mörtelkübels durch den Veranstalter. Staatsanwaltschaft Saarbrücken stellte mit Begründung des nicht eindeutigen Ermittelns der Gewalt und Beleidung das Verfahren ein. Ausserdem gehörten die Flaschen dem Veranstalter da er dort das Hausrecht habe obwohl diese nicht von ihm erworben wurden. Auch die Entfernung meines eigenen Mörtelkübels aus dem Fahrzeug sah der Staatsanwalt nicht als Diebstahl an. Pfandflaschen gelten als abgelegtes Gut wenn der Käufer sie nicht weiter als sein Eigentum nutzt und nicht demjenigen der das Hausrecht besitzt.???