Liebe Community,

ich bin 14 Jahre alt und meine Eltern verbieten mir immer wieder, dass ich an den Computer darf. Ich habe mir den Computer selbst gekauft (ca. 1500€), trotzdem verweigern sie mir immer wieder den Zutritt, zu dem Raum, in dem der Computer steht (ja, ich darf ihn nicht mal in mein Zimmer stellen). Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch §110 "Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln" (unten) ist der PC mein Eigentum und ich darf damit doch eigentlich machen, was ich will. Oder etwa doch nicht?

§110 "Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln": Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

MfG