In einen richtigen Freundschaftsvertrag gehört auch neben den Zielen einer gemeinsamen Freundschaft auch

  • Vor und Nachname sowie vollständige Anschrift der Beteiligten Personen
  • Benennung des/der Freundschaftsverursacher
  • Dauer und Intensität der Freundschaft
  • Vereinbarte Kontaktaufnahme
  • ob körpernahe oder körperferne Dienstleistungen mit inbegriffen sind
  • welche Themengebiete in der beabsichtigen Freundschaft nicht angesprochen werden sollen (Freundschaftsgefährendes Verhalten)
  • welche vereinbarte Vergütung an welche Partei für die Freundschaft bezahlt werden muss (incl. IBAN)
  • Feststellung der Schuldfrage im Falle einer Freundschaftsbeendigung
  • welche mündlichen Nebenabsprachen getroffen wurden
  • Benennung der Freundschaftszeugen oder Bestellung durch einen Notar
  • Konventionalstrafen bei Nichterfüllung von Freundschafsvereinbarungen
  • Ob Nebenfreundschaften erlaubt sind
  • Schwur mit/ohne Religiöser Bindung zum Freundschaftseid
  • Ort, Datum und Unterschrift der beteiligten Personen
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