Hallo, vor ca. 3 Monaten kaufte ich mir bei einem gewerblichen Autohändler einen PKW, gebraucht und guter Zustand. Der Verkäufer sagte mir, das er mir diesen PKW nur unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung verkaufen kann und vermerkte das auch im Kaufvertrag, den ich gutgläubig unterschrieb. Nun ist es so, das dieser Wagen schon nach nicht mal 300 km erhebliche Probleme mit dem Automatikgetriebe hat und jetzt ist es sogar soweit, das der Wagen auf Grund diesen Problems nicht mehr fahrbereit ist. Ich kontaktierte daraufhin den Verkäufer, der sich nun natürlich auf den Kaufvertrag beruft, das ich ja diesen Ausschluß der Gewährleistung mit meiner Unterschrift bestätigt habe und sich der Verkäufer nun deswegen nicht mehr in der Pflicht sieht. Ist das so richtig? Ich habe schon in mehreren Foren gelesen, das ein gewerblicher Fahrzeughändler einem privaten Käufer diese Sachmängelhaftung nicht vorenthalten bzw auschließen darf, auch, wenn der Käufer dafür unterschreibt. Ist das so richtig? Danke für eure Antworten, LG Rico