Hallo ich bin auszubildenende im 2 Jahr. Ich habe im juli eine rückwirkende Gehaltserhöhung in Höhe von 70 Euro brutto ab januar 2015 erhalten. Mir wurde mündlich mitgeteilt, daß aufgrund einer offiziellen Firmen Übernahme Anfang des Jahres mein Gehalt an das der neuen Firma angeglichen wird...dh ich bekomme auch jetzt im 2ten 100 Euro brutto mehr wie damals beim Antrag angegeben. Der Vertrag wurde zwar auf das neue Unternehmen geändert jedoch ist es der Buchhaltung erst nach Vertragsumschreibung aufgefallen das wir seit Januar zu wenig Lohn erhalten haben und deshalb stehen in unseren neuen vertragen die alten Löhne drauf . Wir azubis wussten bis dato wo es der Buchhaltung aufgefallen ist gar net das wir überhaupt mehr Lohn bekommen. Muss ich das jetzt der BAB stelle melden?? Wird jetzt rückwirkend mein bab neu berechnet?

Danke im vorraus