Hallo! Ich habe zwei Darlehen für die Finanzierung meiner Eigentumswohnung laufen. a) Sparkasse (wird zum 30.11.2010 über einen angesparten LBS-Bausparvertrag abgelöst) im 1. Rang (5,95 % Zinsen) b) KfW (Ende der 10-jährigen Zinsfestschreibungsphase zum 31.3.2011) 5,6 % Zinsen im 2. Rang.

Kann man ein KfW Darlehen (welches 30 Jahre läuft) nach 10 Jahren kündigen? Fällt dann eine Vorfälligkeitsentschädigung an? Oder kann man gar nicht kündigen?

Danke.