Hallo, ich möchte gerne wissen ob noch meine Erste-Hilfe Bescheinigung vom Jahre 2010 gültig ist. Ich habe sie damals auf einer Mittelschule absolviert und fange bald damit an mein Führerschein der Klasse B zu machen.
Folgende wichtige Details stehen dazu:
Lebensrettende Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber
Bescheinigung für die vom Bund geförderte Ausbildung: Medizinische Erstversorgung mit Selbsthilfeinhalten.
Ich habe an der 4 Doppelstunden umfassenden Unterrichtung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber bei der ... Unfall-Hilfe teilgenommen.
Diese Bescheinigung gilt als Nachweis für die nach Paragraph 2 des Straßenverkehrgesetzes und nach Paragraph 19 der Fahrerlaubnisverordnung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, L, M und T vorgeschriebene Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort.
Zu mir: Ich bin 18 Jahre alt, also müsste doch jetzt eigentlich noch meine Erste-Hilfe Bescheinigung gültig sein, da man ja die Fahrschule mit frühestens 17 bzw 18 absolvieren darf.
Vielen Dank im voraus.