Rechnungsinhalt Warum werden die kostenlosen Verbindungen, die ich über meinen Flatrate-Tarif abwickle, nicht im Einzelverbindungsnachweis angezeigt? Der kostenfreie Einzelverbindungsnachweis (EVN) soll dem Kunden nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) ermöglichen, die tarifgerechte Berechnung der in Rechnung gestellten Entgeltforderungen des Anbieters für Telekommunikationsdienste zu überprüfen. Bei einem Flatrate-Tarif werden die von der Flatrate umfassten Einzelverbindungen nicht im EVN ausgewiesen, da sie pauschal abgerechnet werden und so für die Überprüfung der Abrechnung keine Bedeutung haben. Der durch das TKGÄndG geänderte § 99 Abs. 1 Satz 1 TKG (Neu: "auf Wunsch dürfen dem Teilnehmer auch die Daten pauschal abgegoltener Verbindungen mitgeteilt werden.") ist eine Kann-Bestimmung, die für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten nicht verpflichtend ist. Die Telekom hat deshalb entschieden, einen EVN für pauschal abgegoltene Verbindungen derzeit nicht anzubieten.

Quelle: http://geschaeftskunden.telekom.de/tsi/servlet/content/BusinessCenter.de/de/743316/theme-45858616/theme-2000625/faq-153619794

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Es gibt keine datenschutzrechtlichen Regelungen, die es der Telekom verbieten würden, kostenfrei gewählte Nummern im EVN auszuweisen. Zutreffend ist vielmehr, dass die Telekom berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, die kostenfrei gewählten Nummern im EVN auszuweisen. Siehe die Telekom-Infos unter folgendem Link:

http://www.telekom.de/dlp/eki/downloads/Einzelverbindungsnachweis/Einzelverbindungsnachweis.pdf

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