Hallo,

mein Freund hat eine ET-Whg. Letztes Jahr im Oktober gab es einen Wasserschaden, verursacht durch ein defektes Rohr unter seinem Badezimmer. Schuldfrage ist schon geklärt, er hat keine! Seitdem wohnt er bei mir, die Hausverwaltung nebst Versicherung kommt nicht in die Gänge, es wurden noch keine Arbeiten im Bad meines Freundes begonnen. Also seit mittlerweile fast 4 Wochen. Auf welche Weise und an wen kann er das außerhäusige Wohnen in Rechnung stellen? Der HV? Der Versicherung?

Grüße aus Berlin