Hatte mir vor ca. sechs Jahren für die örtliche Schwimmhalle eine Wertkarte für stolze 200 Euro zugelegt, da ich auf Dauer pro Schwimmbadbesuch Geld sparen wollte. War lange nicht schwimmen auch aus gesundheitlichen Gründen und wollte nun wieder schwimmen gehen. Angeblich wäre die Wertkarte nach fünf Jahren verfallen. Ich wusste aber gar nicht, dass sie überhaupt befristet ist!?

Denn auf der Webseite der Schwimmhalle, in deren Preislisten bzw. Entgeltverordnung stand und steht nirgends etwas davon, dass entsprechende Wertkarten einer zeitlichen Befristung unterliegen. Auch auf meine damalige Frage vor dem Kauf ob eine zeitliche Befristung vorliegt wurde verneint.

Wäre mir dies vor Kauf bewusst gewesen, hätte ich damals nie und nimmer soviel Geld auf einmal eingezahlt. Und aktuell befinden sich noch ganze 113 Euro auf der Wertkarte, für mich viel Geld!

Ich fühle mich ziemlich betrogen. Auf diesen Sachverhalt wurde auch gar nicht eingegangen, als ich mich dann per E-Mail an die Verantwortlichen der Schwimmhalle gewendet habe. Es wurde lediglich mit einem Paragraphen §195 BGB argumentiert, laut diesem die Wertkarte von rechtlicher Seite ja schon nach drei Jahren verfallen wäre und sie ja schon 'gnädigerweise' die Wertkarten fünf Jahre gelten lassen. Aber warum ist dann dieses, meines Erachtens sehr wichtige Kaufkriterium, für Kunden gar nicht ersichtlich? Wenn etwas zeitlich begrenzt ist muss doch auch darauf hingewiesen werden!?

Das kann doch nicht rechtens sein, dass ist in meinen Augen schon vorsätzlicher Betrug, denn die zeitliche Befristung wird einfach verschwiegen bzw. unterschlagen und kann, wie bereits erwähnt, gar nicht in meine Kaufentscheidung mit einfließen.

Da sich eben noch so viel Geld auf der Wertkarte befindet und ich mich hintergangen fühle, kann ich mich nicht einfach so damit abfinden. Ich erwäge einen Anwalt aufzusuchen. Kann mir jemand sagen wie meine Erfolgsaussichten sind? Und welcher der passende Anwalt für mein Anliegen ist?

Im Voraus besten Dank!