In den Staaten wird gerade über eine Crowfunding-Platform ein m. E. tolles Produkt vertrieben: Ein LED-Bremslicht für den Helm.

Toll deswegen weil sowohl im Dunkeln als auch im Hellen ist man besser zu sehen (ich denke gerade wenn man vor einer Ampel steht und das Bremslicht teilweise durch ein Topcase leichter zu übersehen ist)

Der § 21a Abs. 2 Straßenverkehrsordnung i. V. m. der ECE-Regelung Nr. 22 ist wohl hier zu prüfen. Ich denke vom Anbringen dürfte es erlaubt sein - ähnlich dem Bluetoothempfänger an den Helmaußenschalen.

Hier mal ein Link zu dem Projekt:

https://www.indiegogo.com/projects/brakefree-the-smart-brake-light-for-motorcyclists-motorcycle#/

Wenn Jemand der Meinung ist, das nicht erlaubt, würde ich mich über eine kurze Begründung freuen. Vielleicht sind auch die LEDs selber nicht erlaubt?

Vielen Dank!