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Antwort
Nein !
Der korrekte, übliche Weg :
1. Prüfungsbescheinigung (vorhanden)
2. Fischereischein von der Ordnungsbehörde
3. Mitgliedschaft in einem Verein und somit
Inhaber des "Deutschen Sportfischer-Passes".
Mit diesen Voraussetzungen kannst Du
a) in den Vereinsgewässern angeln
b) an fremden Gewässern eine Gastkarte erhalten.
Petri Heil