Nein ! Der korrekte, übliche Weg : 1. Prüfungsbescheinigung (vorhanden) 2. Fischereischein von der Ordnungsbehörde 3. Mitgliedschaft in einem Verein und somit
Inhaber des "Deutschen Sportfischer-Passes". Mit diesen Voraussetzungen kannst Du a) in den Vereinsgewässern angeln b) an fremden Gewässern eine Gastkarte erhalten. Petri Heil

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.