Hallo, wir wohnen in einer Wohnung mit Einbauküche. Diese Küche gehört dem Vermieter (inkl. Spülmaschine) und wir dürfen sie lediglich benutzen. Nun ist durch diese Spülmaschine ein Wasserschaden entstanden.

Muss die Gebäudeversicherung des Vermieters für den Schaden aufkommen?

Die Hausverwaltung möchte, dass wir unser Hausratversicherung trotzdem informieren. Allerdings hatten wir zum Zeitpunkt, als der Schaden auffiel, keine Hausratversicherung.

Kann das gegen uns verwendet werden, auch wenn die Küche dem Vermieter gehört?