Wir haben eine ETW in einem 3 Parteienhaus gekauft. Der Vertrag sieht vor, daß die Hausgemeinschaft dem Verkauf, durch den bisherigen Besitzer, zustimmen muss. Dies kann auch, vertretend durch den Verwalter erfolgen. Liegt diese Zustimmung nicht vor, erfolgt also auch kein Verkauf. Der Vertrag wurde unterschrieben. Nach 4 Wochen bekamen wir eine Rechnung über 80 Euro, für die notariell beglaubigte Zustimmung zum Verkauf, mit dem Hinweis, das wir es zahlen sollen.
Hier habe ich nun ein Problem mit: Für mich stellt es sich so da, daß der Vertrag, ohne diese Zustimmung, nunmal nicht rechtsgültig ist. Somit ist durch den Verkäufer sicherzustellen, das diese Zustimmung vorliegt. Selbst wenn erst unterschrieben wird und die Zustimmung nachgereicht wird, so ist es doch ein Vor-Vertraglicher Bestandteil - ohne diesen wäre der Vertrag nun nichtig??!! Wie seht ihr das, bzw. wie sieht der Anwalt das?
Was verstehe ich unter "Kosten des Vollzuges"? Alles was nach der rechstgültigkeit kommt oder einfach alles, was so an Kosten anfällt?