Meine Frau ist Marokkanerin und Ihre ganze Familie lebt in Marokko und Sie hat oft sehr viel Sehnsucht nach Ihren Schwestern. Zur Geburt unserer Tochter im Jahre 2007 stellten wir in München einen Antrag auf einen Besuch einer Ihrer Schwestern. Wir hatten alle Auflagen erfüllt, haben einen HIn-und-Rückflug gebucht, sie für die Zeit in Deutschland Krankenversichert und uns verpflichtet für alle Kosten, die sie den Deutschen Staat kosten würde aufzukommen. Sie ist nicht vorbestraft, verkehrt nicht in terroristischen Kreisen. Trotzdem wurde der Antrag von der deutschen Botschaft in Rabbat abgelehnt mit der Begründung über das Schengener Abkommen. Wer kann uns Tips geben, wie wir es doch auf legalem Weg erreichen können, dass uns auch Familienmitglieder aus Marokko uns Besuchen können, denn im Gegenzug zu uns ist Marokko ein sehr gastfreundliches Land. Für Antworten wäre ich sehr dankbar. Freundliche Grüße der Münchner