Der Arbeitgeber legt die jährlich zu erreichenden Ziele zusammen mit dem Arbeitnehmer fest. Die gemeinsame Zielvereinbarung wird dann in der Regel von beiden (AG und AN) unterschrieben. Aber was passiert, wenn der AN mit der Höhe des Ziels nicht einverstanden ist und diese so nicht zu akzeptieren und unterschreiben bereit ist? Gilt das vom AG einseitig festgelegte Ziel dann trotzdem oder muss hier immer eine Einigung zwischen AG und AN stattfinden. Es geht hier vornehmlich um Umsatzziele eines Verkäufers, die mit seinem jährlichen Bonus verknüpft sind.