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Antwort
Hallo, ich denke, dass Du mit einer Geldstrrafe davonkommen wirst, es sei denn, es war wirklich übel, dann musst du sogar wieder mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Denk mal darüber nach, ob Du mit dem Versuch einer Entschuldigung, schriftlich oder noch besser persönlich, dich in einem besseren Licht darstellen könntest. Auch wenn der/die Beleidigte dieses vielleicht nicht akzeptiert, erkennt das Gericht dieses möglichweise als Einsicht an und dieses ist in jedem Falle strafmildernd.
LG