Ich bin nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Da ich jedoch mit Nachzahlungen rechne, möchte ich die Erklärungen für die vergangenen vier Jahre 2016, 2015, 2014, 2013 nachholen.

Ich habe gelesen, dass nur eine Steuererklärung pro Jahr abgegeben werden kann. Wenn dem so ist könnte ich also in diesem Jahr die Steuererklärung für 2013 abgeben, im Jahr 2018 die Steuererklärung für 2014 usw. Ich würde demnach stets um vier Jahre hinterherhinken.

Ist es richtig, dass nur eine Steuererklärung pro Jahr abgegeben werden kann? Bzw. gibt es eine Möglichkeit mehrere Steuererklärungen pro Jahr abzugeben um "aufzuholen"?

Gruß, Matthias