Hallo,

in unserer WEG sind 15 Eigentümer. In meiner Einzelabrechnung für 2017 soll ich den Restbestand an Heizöl zum 31.12.2017, der bereits bezahlt wurde, anteilig noch einmal mit über 800 Euro bezahlen. Auf meine Nachfrage in der Versammlung (7.11.2018) meinte der Verwalter , es gebe ein neues BGH Urteil und er müsse jetzt so abrechnen. Ich habe aber nichts gefunden. Ich vermute, dass Honorare an einen Bausachverständigen, die nicht genehmigt waren, auf diese Weise versteckt werden sollen. Frage: Darf ein bereits bezahlter Restbestand an Heizöl nochmal den Eigentümern in Rechnung gestellt werden? Gibt es nach 2012 hier ein Änderung in der Rechtsprechung? Wenn der Verwalter sich weigert, den Sachverhalt, wie in der Versammlung versprochen, aufzuklären, kann ich dann Strafanzeige wegen Betruges aufgrund eines begründeten Anfangsverdachtes stellen? Der Verwalter verweigert mir die Einsichtnahme in die WEG Unterlagen. Vielen Dank für eure Hilfe.