Ich habe eine leibliche Tochter. Deren Mutter hat mit einem neuen Partner zwei weitere Kinder - diese sind dann ja die Halbgeschwister meiner Tochter, da die Mutter gleich ist.

Ich selbst habe eine neue Partnerin, mit der ich verheiratet bin. Diese hat eine Tochter mit in die Ehe gebracht. Sie ist also die Stiefschwester meiner leiblichen Tochter. Wenn ich die Stiefschwester nun adoptiere, bekommt sie dann den Status "Halbschwester" gegenüber meiner leiblichen Tochter?

Eigentlich ja schon oder, denn durch die Adoption wird ja die Verwandschaft zu mir hergestellt.