Guten Tag, ich bin zurzeit im Jura Studium und momentan beim Thema Straftrecht und Haft ! ich bräuchte einmal Hilfe von Experten. Und zwar es geht um die Haftunfähigkeit. 1. Was für genaue Krankheiten muss man haben damit man aus Ärztlicher Sicht Haftunfähig ist ? 2. Was für genaue Psychische Krankheiten muss man haben damit aus ärztlicher Sicht haftunfähig ist? 3. Was darf ein Arut für ein Schreiben ausstellen und was nicht ? Der § 455 der Strafprozessordnung ist mir schon bekannt, nur Ich bräuchte es ein wenig genauer ! Mir wurden Information zugetragen das es auch bestimmte Psychische Störungen gibt, so das aus Ärztlicher Sicht eine Haft unzumutbar ist. Darunter gibt es doch auch bestimmt einige bestimmte Psychische Erkrankungen ! Dies ist mir sehr wichtig weil Ich mich ganz genau Informieren möchte und auch Besispiele bringen kann Vielen dank Ist sehr wichtig für eine zwischen Prüfung ! MFG Meyer von Erben