Da du 17 bist, geht das prinzipiell. Aber bitte den letzten Absatz beachten:
Auch hier gelten wieder besondere Vorschriften für Schutzbefohlene: Paragraph 174 des Strafgesetzbuches verbietet Ausbildern, Betreuern oder Arbeitgebern sexuelle Kontakte mit 16- oder 17-Jährigen, wenn sie das Abhängigkeitsverhältnis ausnutzen.
Inwiefern das bei einem Trainer zutrifft, kann ich nicht beantworten, aber da es ja beiderseitig Gefühle gibt, sehe ich jetzt kein Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses.
Hier noch eine Broschüre vom Jugendamt Nürnberg , welche sich mit dem Thema befasst:
https://www.bjr.de/fileadmin/redaktion/allgemein/Praevention/Praetect_Materialien/Materialsammlung/Fachwissen_Schulungen/jugendschutz_sexualitaet.pdf
Ach ja: was deine Eltern angeht: Denen würde ich es einfach sagen... die könnten nämlich genau auf oben zitierten Absatz rumreiten und den Trainer dann in Schwierigkeiten bringen, sollten sie so ganz und gar nicht mit der Beziehung einverstanden sein.