Hallo zusammen,

ich habe folgender Versicherungsfall meiner Versicherung gemeldet:

Wollte mit dem Handy einer Freundin, welches sich in meinem Rucksack befand, ein Foto machen. Dabei flog es mir aus der Hand, worauf es nicht mehr funktionsfähig ist. Nun kam die Rückfrage der Versicherung, ob sich die Geschädigte in der Nähe/ in SIchtweite befand. Worauf muss ich nun achten? Ist das eine Fangfrage, dass die Versicherung eventuell nicht zahlt, falls sich die Geschädigte in der Nähe/ nicht in der Nähe befand??

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

Viele Grüße

Dieter