Die Frage bezieht sich auf den Freibetrag, den ich für eine Basisrente (Rürup) zur Verfügung habe. Ich war in diesem Jahr 3 Monate arbeitslos, so dass am Ende des Jahre ich auf meinen Arbeitgeberbescheinigungen natürlich nur 9 Monate Rentenversicherungsbeiträge ausgewiesen haben werde. In der Steuererklärung kann ich Lohnersatzleistungen (also ALG 1) angeben, aber keine Rentenbeiträge durch die Arbeitsagentur.

Da ich eine erkleckliche Abfindung erhalten habe, die ich entsprechend versteuern muss, ist die Einzahlung eines Einmalbetrags in die Basisrente eine elegante Art, die Steuerquote zu senken und trotzdem etwas Gutes für die Zukunft zu tun.

Für mich als verheiratetem Arbeitnehmer beträgt der Freibetrag scheinbar 47424 EUR minus gezahlte RV-Beiträge (selbst und Arbeitgeber). Die Frage ist, ob ich auch die von der Arbeitsagentur geleisteten Beiträge abziehen muss, um auf den Betrag zu kommen, den ich sinnvollerweise in die Basisrente einzahle.

Die nächste Frage wäre natürlich, wo ich die Angabe dazu her bekomme...