Wir haben 2 gem. Kinder 1 Jahr bzw. 3 Jahre alt. Hat meine (ehemalige) Lebensgefährtin, wir leben in einem gemeinsamen Haushalt, getrennte Betten, allerings nicht getrennt vom Tisch. Nun zu meiner Frage, hat meine Ex Anspruch auf Betreuungsunterhalt? Kindesunterhalt bezahle ich bereits. Sie bekommt auch das Kindergeld.

Vielen Dank für die Antworten.