Hallo,

ich würde gern folgendes Wissen:

1) Die Staatsanwaltschaft kann infolge einer Anzeige vom Provider einer Plattform die IP - Adresse eines Nutzers abfragen. Frage: Kann die Staatsanwaltschaft nur die IP Adresse anfordern, die bei den beleidigenden Beiträgen verwendet wurde oder kann sie auch andere IP-Adressen desselben Nutzers anfordern, die zu anderen Zeitpunkten verwende wurden?

2) Unabhängig von 1): Welche personenbezogenen Daten kann die Staatsanwaltschaft aus einer erhaltenen IP-Adresse schlussfolgern, wenn sie zu einem Internetcafe oder dem WLAN bspw. eines Zuges gehört?

3) Gesetzt den Fall, der Staatsanwaltschaft läge eine IP-Adresse vor, die nicht Teil eines Internetcafes ist: Welche Informationen können dann direkt und indirekt abgeleitet werden?

4) Letzte Frage: Angenommen der Staatsanwaltschaft liegt eine E-Mail-Adresse vor: Welche persönlichen Daten kann sie daraus gewinnen?

Danke im Voraus