Ich habe vor einen paar Tagen meinen ALG I Bescheid erhalten und bin der Meinung, dass er zu meinen Gunsten Fehlerhaft ist.

Ich war lange krank (vom 19.05.17-25.10.18) bin am 29.06.17 vom ALG I abgemeldet worden und habe bis einschließlich 25.10.18 bis zur Aussteuerung seitens der Krankenkasse Krankengeld erhalten.

Der Bescheid vor Krankheit gewährte mir ALG bis 02.09.18.

Arbeitsfähig arbeitslos gemeldet habe ich mich qm 26.10.18

Rechnerisch würde das ja heißen, dass mir ein Restanspruch von 2 Monaten und 3 Tagen bleibt.

Der neue Bescheid gewährt mir aber ALG I bis 26.08.19.

Krankengeldbezug wird ja nicht als Einkommen gesehen, dass den ALG 1 Anspruch erweitert, oder?

Zudem bekomme ich 100 Euro mehr im Monat, was ja auch schlecht sein kann.

Ich bin mir unsicher was tun. Einerseits hab ich keine Lust es von mir aus zu melden. Ich war in der Tat lange Krank und brauche ein wenig um mich zu sammeln.

Ich könnte damit Harz 4 vermeiden. Das fände ich natürlich gut, nicht weil ich wesentlich mehr Geld bekomme mit ALG 1 sondern weil Harz natürlich sehr viel repressiver ist.

Andererseits habe ich Angst das Geld zurückzahlen zu müssen.

Wäre der Bescheid fehlerhaft und der Agentur für Arbeit fällt es auf, beispielsweise im März, dann hätte ich ja den Antrag auf Harz 4 verpasst und müsste unter Umständen mit Rückforderungen umgehen müssen.

Wäre ich in diesem Fall zu Rückzahlungen gezwungen?