Für die Verkabelung im Haus ist grundsätzlich der Hauseigentümer zuständig. Der Verantwortungsbereich der Telekom geht bis zum Hausanschluss(Bei der Telekom heißt das APL, Abschlusspunkt Linientechnik). Du musst also mit deinem Vermieter reden ob dies möglich ist, erst dann kann die Telekom tätig werden.
zu 95 % gehören diese der Telekom, nur in einigen wenigen Großstädten haben andere Anbieter wie Vodafone(arcor)oder Hansenet(alice)ein paar Kilometer ;-)selbst verlegt.
es gibt keine Geheimnummer, im wörtlichen sinne. Du darfst deine Nummer nur nicht im Telefonbuch und sonstigen Verzeichnissen angeben. Das kann man jederzeit ändern lassen und kostet nix.
man sollte hier nicht die Bereitstellungskosten des kompletten Anschlusses mit der Freischaltung des Internetanschlusses verwechseln. Die 59,90 sind eine Pauschalgebühr für einen Neuanschluss. Darin enthalten ist die techn. Überprüfung durch einen Techniker inkl. eventuell anfallender arbeiten an den Leitungen bzw. an der TAE Dose, die Rufnummernzuteilung und die Freischaltung der Leitung. Um diese kommt man bei einem Neuanschluss nicht drumrum, es sei denn man nutzt die Komplettangebote mit Gutschrift. Nicht enthalten ist das anschließen der Geräte an die Dose bzw. den PC. Dafür gibts einen extra service.
es muss nicht zwangsläufig jemand vorbeikommen. Die Freischaltung erfolgt im Hauptverteiler, das ist ein etwas größeres Gebäude der Telekom in deiner näheren Umgebung. Stellt der Techniker dort Probleme fest gehts zum Verteilerkasten in deiner Strasse, erst wenn da nix geht kommt er nach Hause. Die Freischaltung kann bis 22:00 dauern, probier es heut abend nochmal.
Sollte es morgen nicht gehen melde dich bei der Telekom.
wenn du im Shop etwas bestellst, bekommst du nach einiger zeit Post von der Telekom mit der Auftragsbestätigung. Diese enthält auch die Widerufsbelehrung, die ab diesem Zeitpunkt in Kraft tritt. Du hast also ab Zugang des Schreibens noch 14 Tage zeit das ganze zu widerrufen. Eine Unterschrift ist bei solchen Verträgen nicht üblich, da sie unter das Fernabsatzgesetz fallen.