Hallo,

ich möchte sie um einen Rat bitten. In der Vergangenheit habe ich als Studentin im Sommer in Deutschland gearbeitet und mich deshalb bei der örtlichen Meldebehörde angemeldet. Nach dem Sommer, als ich Deutschland verließ, habe ich mich leider nicht abgemeldet.

Was soll ich jetzt tun? Es ist Jahre her, ich bin mir ehrlich gesagt nicht einmal zu 100 Prozent sicher, ob ich mich abgemeldet habe oder nicht (ich hatte zu der Zeit andere Probleme, ich hatte einen Unfall, ich bin schnell abgereist, um nach Hause zu gehen, und das alles ist schon ein paar Jahre her).

Ich bin gerade dabei, das zu klären, weil ich gerne in Deutschland arbeiten möchte. Um eine Anerkennung zu bekommen, brauche ich das Führungszeugnis der Belegart „O“ - also laut Website brauche ich es, wenn: „Falls sich der Antragsteller/die Antragstellerin in der Vergangenheit bereits einmal länger als sechs Monate in Deutschland aufgehalten hat oder einen Wohnsitz in Deutschland hatte oder noch hat."

Also betrifft mich das wahrscheinlich, da ich nicht abgemeldet bin, obwohl ich nur 2 Monate in Deutschland verbracht habe...

Wie soll ich bitte vorgehen? Natürlich will ich das Bußgeld nicht zahlen... Soll ich das Formular ausfüllen und das Datum mit der 14-Tage-Frist eintragen? Und dann das Führungszeugnis der Belegart „O“ beantragen?