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Alle Reha-Leistungen wirst du von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Fleischerei erhalten. Sollte nach Abschluss der Reha eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % verbleiben, wird dir auch - ggf. vorübergehend - eine Rente gezahlt. Eine solche rente ersetzt das Schmerzensgeld; sie wird verschuldensunabhängig gezahlt.