Wir haben als Subunternehmer gearbeitet und unser Auftraggeber (der Hauptauftragnehmer) bezahlt uns nicht. Wir vermuten, dass der Auftraggeber aber bezahlt hat. Die Abnahme erfolgte auch schon lange durch Inbetriebnahme. Dürfen wir den Auftraggeber direkt befragen, ob er die Rechnungen bezahlt hat? Unser Auftraggeber hat uns den Kontakt zu seinem Kunden verboten. Darf er das? Oder dürfte er es nur, wenn wir den Kunden abwerben wollten-wollen wir aber nicht. Wir wollen nur wissen, ob das Geld schon geflossen ist, nur halt nicht weiter zu uns.