hallo bountyboy,

also ich besitze einen lamy linea füller, den ich mit einen konverter betreibe (um tinte aus den glas benutzen zu können.

http://www.lamy.com/ger/b2c/linea/049_f

allgemein kann ich dir die füller von lamy nur empfehlen, hier stimmt einfach das preisleistungsverhältnis.

ich bin mittlerweile stolze besitzerin von drei lamy füllern grins

eine schöne weihnachtszeit.....grüße MonaFranzi

...zur Antwort

http://www.boeckler.de/pdf_fof/S-2009-289-3-1.pdf

gut verständlich geschrieben

...zur Antwort

hallo,

habe mich auch gerade mit diesem thrma im rahmen meiner diplomarbeit beschäftigt. dazu findest du sehr gute informationen hier:

http://www.bpb.de/publikationen/MI0VJ8,,.html?pub_search_action=search&pub_search_reihe=0&pub_search_text=Demographischer+Wandel&pub_search_author=&pub_search_title=&pub_search_number=&x=33&y=11

oder aber auch beim statistischen bundesamt kannst du viel zu diesem thema lesen.

es gibt bereits unzählige Veröffentlichungen, diese hier fand ich am interessantesten:

(link in nächsten beitrag)

viel erfolg !!

herzliche grüße MonaFranzi

...zur Antwort

Hallo,

Mutterschaftsgeld erhalten nur Arbeitnehmerinnen. Das bedeutet für dich, du wirst 12 Monate den Elterngeldmindestbetrag in Höhe von 300,00 € erhalten.

Das Elterngeld wird nach der Geburt bei deiner Kommune (z.Bsp. die Kreisverwaltung) und dort bei der Elterngeldstelle beantragt.

Hier in unserem Landkreis ist die Elterngeldstelle im Sozialamt angesiedelt.

Alles Gute......MonaFranzi

...zur Antwort

mmh, hab ich noch nie probiert. ich glaube aber, dass das nicht funktioniert, weil das befüllen des konverters ja über die feder passiert.

aber vielleicht fragt du bei lamy.de mal direkt nach (via email), da bekommst du auf jeden fall eine konkrete antwort. du solltest aber auf jeden fall das modell deines lamy füllers/tintenroller kennen und benennen.

weil es für unterschiedliche modelle verschiedene befüllungsmöglichkeiten gibt.

viel erfolg !!

...zur Antwort

Hallo next123,

der konverter ersetzt die patrone. er wird wie eine patrone eingesetzt. dann hälst du die feder in ein tintenglas und drehst am oberen ende des konverters. dadurch wird die tinte durch die feder in den konverter eingezogen. und dann kannst du ganz normal mit schreiben.

mit den konverter hast du die möglichkeit, tinte aus den glas zu benutzten. ist ne preiswerte alternative zu den lamy patronen. ich benutzte diese konverter in 2 verschiedenen lamyfüllern schon seit jahren und komme sehr gut damit zurecht.

herzliche grüße MonaFranzi

...zur Antwort

hallo retzlaff,

die spalte für den mann muss auf jeden fall ausgefüllt werden. weil die angaben des mannes zum teil für statistische zwecke benötigt werden. ob er seine monate gleich beantragt oder erst später ist dabei unerheblich.

natürlich könnt ihr die partnermonate gleich mitbeantragen, dann ist das elterngeld schon berechnet auch wenn er erst im nächsten jahr die elternzeit nimmt. so kann er sich dann auch schon sehen, wieviel elterngeld er während seiner zeit zuhause zur verfügung hat.

alles gute und herzliche grüße MonaFranzi

...zur Antwort

hallo,

also ich arbeite in diesem bereich. ich kann nur sagen, dass niemand geld nachgeschmissen bekommt.

nur als beispiel: ein alleinstehender asylbewerber, der im asylbewerberheim lebt erhällt monatlich 199,40 € in bar. davon muss er sich versorgen (essen und trinken) und seinen persönlichen bedarf decken.

damit kann niemand große sprünge machen, also würde ich das nicht als geld "nachwerfen" titulieren.

grüße MonaFranzi

...zur Antwort

hallo suebabe,

dein füller wurde in der zeit von 1951 bis 1960 hergestellt. ich gehe mal davon aus, dass er auch regelmäßig benutzt wurde. also war sicher irgendwann eine reperatur oder ein austausch nötig. aber es war nicht immer einfach (oder auch nicht ganz billig) die originalen ersatzteile zu beschaffen.

oft war es sogar so, dass mehrere füller zu einem "zusammen gebaut" wurden.

so, nun zu deiner frage, wie der wert wäre. das kommt immer auf den zustand des füllers an, also zum beispiel ob er funktioniert, oder ob er graviert ist u.s.w.

also kann man nicht sagen, er ist 15 euro oder 150 euro wert. das nächste ist, du mußt auch immer jemanden finden, der bereit ist, dafür geld auszugeben.

herzliche grüße MonaFranzi

...zur Antwort

hallo heinzh,

ich arbeite im öffentlichen dienst und bin sowohl in der personalvertretung als auch in der gewerkschaft aktiv. mir ist eine solche regelung nicht bekannt. der hinweis auf das unterschiedliche dienstrecht (bund/land/kommunen) kam ja schon.

ich könnte mir maximal vorstellen, dass es eine "länderregelung" ist. also vielleicht ein tarifvertrag für schleswig-holstein. da würde sich eine anfrage bei deiner zuständigen gewerkschaft lohnen (ohne, dass du gleich bei deinen dienstherrn doof dastehst). seid ihr gewerkschaftlich organisiert?

herzliche grüße MonaFranzi

...zur Antwort

hallo,

das ist der federschaft. aber wenn dieser wirklich unbrauchbar ist, kannst du eigentlich nur noch einen neuen füller kaufen.

hast du eventuell noch garantie auf den füller?

grüße MonaFranzi

...zur Antwort

hallo pocolocooo,

nein, es wird nicht anders berechnet.

ihr müßt dann nur andere unterlagen einreichen (bei nicht verheirateten paaren: z.b. vaterschaftsanerkennung, ggf. erklärung zur elterlichen sorge u.ä.).

wie schon zu deiner anderen frage kurz von mir ausgeführt, ist lediglich dein einkommen für die berechnung deines elterngeldes relevant.

herzliche grüße MonaFranzi

...zur Antwort

hallo pocolocooo,

ich denke mal, dass dieses beispiel nur aufzeigen soll, dass der einkommensverlust, wenn jemand elternzeit in anspruch nimmt, nicht so dramatisch ist.

woher kommt den dieses rechenbeispiel?

grundsätzlich hast du recht, nur dein einkommen hat einfluss auch die höhe deines elterngeldes. das einkommen des partners/ehegatten ist vom grunde her unerheblich.

die einzige "hürde" die ihr sowohl als lebensparnterschaft und auch als ehepaar nehmen müßt: ihr habt nur dann anspruch auf elterngeld, wenn dass gesamteinkommen im jahr unter 500.000 € liegt.

herzliche grüße MonaFranzi

...zur Antwort

hallo in die runde,

Woelfin 71 was soll den heißen: In den Ostdeutschen Bundesländern ist man Asylant wesentlich schlechter gestellt als in den Westdeutschen... ?!?

es gilt bundeseinheitlich das asylbewerberleistungsgesetz nach dem er sicherlich seine sozialen leistungen erhält, das bedeutet in bayern genauso wie in brandenburg.

das mal vorneweg. sicherlich wir das gesetz unterschiedlich ausgelegt, aber ich weiß nicht genau, ob du dir mal gerade den umgang mit asylbewerbern in bayern angesehen hast.

nun zu deiner frage tonialmeida, ich würde dir raten zusammen mit deinen bekannten die ausländerbehörde aufzusuchen. dort können sie auch genau auskunft geben, welche voraussetzungen er mitbringt, und ob er eventuell arbeiten dürfte.

da er im asylbewerberheim lebt, nehme ich mal an, dass er soziale leistungen nach dem asylbewerberleistungsgesetz erhält. frage ihn nach seinem letzten leistungsbescheid vom sozialamt, da kannst du genau draus entnehmen, wieviel er wofür erhält.

herzliche grüße MonaFranzi

...zur Antwort

Hallo Elisane,

also ersteinmal grundsätzlich: die ARGE und die Elterngeldstelle haben rein rechtlich nichts miteinander zu tun.

Zur ARGE: dort wird Geld von dir zurückgefordert, weil du sicherlich "überzahlt" worden bist. D.h. du hast z. B. Leistungen für einen vollen Monat erhalten und im Nachgang stellt sich raus, dass du ein Einkommen hattest (deine Vergütung für den Resturlaub). Dann erfolgt eine Neuberechnung unter Herranziehung des Einkommens. Du hast dadurch weniger Anspruch, also mußt du was zurück zahlen.

Zum Elterngeld: Dein Elterngeld ist eine Leistung, die sich aufgrund deines Einkommens, welches du vor der Geburt durchschnittlich erzielt hast, errechnet. Es gibt aber einen Mindestanspruch in Höhe von 300,00 €, der wird immer ausgezahlt. Du schreibst weiter, dass bei der ARGE 237,00 angerechnet werden und 63 € frei sind.

Das bedeutet also, dass dir Elterngeld aus einen Erberwbseinkommen in Höhe von 63 € zusteht (ich nehme mal an, dass du vorher einen Minijob oder ähnliches gemacht hast). Da aber jeder einen Anspruch auf mindestens 300 € hat, werden dir 300 € auch ausgezahlt, bei der ARGE werden 237 € angerechnet.

Seit dem 01.01.2011 ist es nämlich so, dass das Elterngeld beim Hartz IV als Einkommen eingerechnet wird, es sei den es ist aus einen Erwerbseinkommen entstanden.

Dein Anteil vom Elterngeld, der sich aus einen Erwerbseinkommen errechnet hat liegt bei 63,00 €, also gilt nur dieser Teil als anrechenfrei.

Herzliche Grüße MonaFranzi

...zur Antwort