Hallo Elisane,
also ersteinmal grundsätzlich: die ARGE und die Elterngeldstelle haben rein rechtlich nichts miteinander zu tun.
Zur ARGE: dort wird Geld von dir zurückgefordert, weil du sicherlich "überzahlt" worden bist. D.h. du hast z. B. Leistungen für einen vollen Monat erhalten und im Nachgang stellt sich raus, dass du ein Einkommen hattest (deine Vergütung für den Resturlaub). Dann erfolgt eine Neuberechnung unter Herranziehung des Einkommens. Du hast dadurch weniger Anspruch, also mußt du was zurück zahlen.
Zum Elterngeld: Dein Elterngeld ist eine Leistung, die sich aufgrund deines Einkommens, welches du vor der Geburt durchschnittlich erzielt hast, errechnet. Es gibt aber einen Mindestanspruch in Höhe von 300,00 €, der wird immer ausgezahlt. Du schreibst weiter, dass bei der ARGE 237,00 angerechnet werden und 63 € frei sind.
Das bedeutet also, dass dir Elterngeld aus einen Erberwbseinkommen in Höhe von 63 € zusteht (ich nehme mal an, dass du vorher einen Minijob oder ähnliches gemacht hast). Da aber jeder einen Anspruch auf mindestens 300 € hat, werden dir 300 € auch ausgezahlt, bei der ARGE werden 237 € angerechnet.
Seit dem 01.01.2011 ist es nämlich so, dass das Elterngeld beim Hartz IV als Einkommen eingerechnet wird, es sei den es ist aus einen Erwerbseinkommen entstanden.
Dein Anteil vom Elterngeld, der sich aus einen Erwerbseinkommen errechnet hat liegt bei 63,00 €, also gilt nur dieser Teil als anrechenfrei.
Herzliche Grüße
MonaFranzi