Hallo!

Meine Tochter besucht die 9.Klasse eines Gymnasiums. Letzte Woche fehlte sie entschuldigt wegen Krankheit.

Am Montag ging sie wieder in die Schule. An diesem Tag hatte sie unter anderem auch 1 Stunde Chemie. Am nächsten Tag wurde dann in diesem Fach eine Stegreifaufgabe geschrieben, welche sie mitschreiben musste und die nach Rücksprache mit der Lehrerin auch gewertet wird, da sie am Vortag anwesend war.... und überhaupt hätte sich die Ex nicht nur auf die letzte Unterrichtsstunde bezogen, sondern auch weiter zurückliegende, als meine Tochter noch die Schule besuchte...(O-Ton Lehrerin).Nun hab ich aber in der GSO Paragraph 55 gelesen, das eine Ex sich eigentlich nur auf die voran gegangenen Stunden beziehen sollte? Und sie war ja erst montags wieder da und hat dann am nächsten Tag gleich mitschreiben müssen? Sie hat Chemie immer montags und dienstags....

Vielen Dank für Input!