Ich bin seit 4 Jahren Werkstudent in einer Abteilung die nun geschlossen wurde. Kündigung sowie Abfindungsbescheid ging Anfang des Jahres ein, Kündigung erfolgt zum 30.04. Abfindung bemisst sich an 0,75 brutto Monatsgehalt x Jahre betriebszugehorigkeit. Da ich im Werkstudenten Vertrag kein Gehalt sondern variablen Lohn habe (20 Stunden) habe ich angefragt beim Personal wie sich das in meinem fall brechet. Antwort : es wird der Durchschnitt der letzten 3monate genommen. Da ich vor kurzem Vater geworden bin und in der Prüfungsphase bin konnte ich in dem bemessungszeitraum unterdurchschnittlich viel gearbeiten(fast nichts) dementsprechend gering fällt jetzt die Abfindung aus. Welcher Paragraph regelt den Zeitraum für die bemessungagrundlage in solchen Fällen? Und wie stehen die Chancen auf mehr im Falle einer Klage? Danke im voraus