Hallo Zusammen,
nach einem Streit bzgl. der Betriebskostenabrechnung hat unser Vermieter aus Wut unsere Garage gekündigt. Ich habe jetzt natürlich im Net gesucht und auch einiges gefunden....allerdings oft widersprüchliches. So heißt es zum einen, dass wenn die Garage zusammen mit der Wohnung angemietet wurde das als einheitlicher Mietvertrag zu sehen ist und nicht teilgekündigt werden darf . Es existiert nur ein Mietvertrag. Zu diesem Vertrag wurde ein Beiblatt ausgegeben, in dem unter anderem steht, dass wir die Garage anmieten mit einer 4-wöchigen Kündigungsfrist von beiden Seiten. Was gilt den jetzt? Kann ich Widerspruch einlegen?
Wäre für Antworten dankbar!