Eheleute erlangen durch Heirat -obwohl nicht blutsverwandt - die Verwandtschaft 1.Grades. Bei Scheidung erlischt diese Verbindung. Sind die geschiedenen Eheleute jetzt über ihr gemeinsame Kind noch verwandt (2mal Verwandtschaft 1. Grades Elter -> Kind = Verwandtschaft 2. Grades)? Auf einschlägigen Seiten zum Thema ‚Verwandtschaftsgrad‘ ist dazu leider nicht zu finden.