Ich hatte bei einen Ingenieurdienstleister 2 Vorstellungsgespräche mit Kunden und habe mich bereden lassen, vorab den Vertrag zu unterzeichnen und die Antwort der Kunden abzuwarten. Im Gegensatz hat mir mein vermutlich zukünftiger Arbeitgeber (Leiharbeitsfirma) aber keinen unterschriebenen Arbeitsvertrag überreicht, nur ein weiteres Original mit Stempel. Nun stellt sich die Frage, ob hier ein Vertrag zustande gekommen ist. Das Problem ist, das die Gegenpartei ja einen unterschriebenen Vertrag von mir hat, nur deren Unterschrift für die Vollständigkeit fehlt. Wie kann ich in Streitfall beweisen, dass beide nicht gleichzeitig unterschrieben haben. Ich wäre über jeden Rat sehr dankbar.